OLG Celle - Beschluß vom 05.07.1999
4 W 154/99
Normen:
ZPO § 756 Abs. 1 ;
Fundstellen:
InVo 2000, 56
NJW-RR 2000, 828
OLGReport-Celle 1999, 364

Nachweis einer Zug-um-Zug zu erbringenden Nachbesserungsleistung in der Zwangsvollstreckung

OLG Celle, Beschluß vom 05.07.1999 - Aktenzeichen 4 W 154/99

DRsp Nr. 2000/8581

Nachweis einer Zug-um-Zug zu erbringenden Nachbesserungsleistung in der Zwangsvollstreckung

"Bei einer Zug-um-Zug zu erbringenden Nachbesserungsleistung gehört die Prüfung, ob der Gläubiger des Zahlungsanspruchs die Mängel ordnungsgemäß beseitigt hat, in das Zwangsvollstreckungsverfahren und obliegt im Regelfall dem Gerichtsvollzieher. Verfügt dieser nicht über die erforderliche Sachkunde, so muß er einen Sachverständigen hinzuziehen, um darüber entscheiden zu können, ob die Nachbesserungsarbeiten vollständig und fachgerecht ausgeführt und die nach § 756 ZPO für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt."

Normenkette:

ZPO § 756 Abs. 1 ;
Fundstellen
InVo 2000, 56
NJW-RR 2000, 828
OLGReport-Celle 1999, 364