Nachweis einer Zug-um-Zug zu erbringenden Nachbesserungsleistung in der Zwangsvollstreckung
OLG Celle, Beschluß vom 05.07.1999 - Aktenzeichen 4 W 154/99
DRsp Nr. 2000/8581
Nachweis einer Zug-um-Zug zu erbringenden Nachbesserungsleistung in der Zwangsvollstreckung
"Bei einer Zug-um-Zug zu erbringenden Nachbesserungsleistung gehört die Prüfung, ob der Gläubiger des Zahlungsanspruchs die Mängel ordnungsgemäß beseitigt hat, in das Zwangsvollstreckungsverfahren und obliegt im Regelfall dem Gerichtsvollzieher. Verfügt dieser nicht über die erforderliche Sachkunde, so muß er einen Sachverständigen hinzuziehen, um darüber entscheiden zu können, ob die Nachbesserungsarbeiten vollständig und fachgerecht ausgeführt und die nach § 756ZPO für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt."