VGH Bayern, vom 21.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 26 B 05.3141
Nachwirkende Prägung einer aufgegebenen Nutzung
BVerwG, Beschluss vom 02.10.2007 - Aktenzeichen 4 B 39.07
DRsp Nr. 2007/18767
Nachwirkende Prägung einer aufgegebenen Nutzung
Ein Altbestand, der vernichtet, oder eine Nutzung, die aufgegebenen worden ist, verliert nicht automatisch die prägende Kraft, von der § 34 Abs. 1BauGB es abhängen lässt, wie weit der Bezugsrahmen reicht. Die Prägung dauert fort, solange mit einer Wiederbebauung oder einer Wiederaufnahme der Nutzung zu rechnen ist. Innerhalb welcher zeitlichen Grenzen Gelegenheit besteht, an die früheren Verhältnisse wieder anzuknüpfen, richtet sich nach der Verkehrsauffassung.
Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beigeladenen beimessen.
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