I.
Der Antragsteller wendet sich im Normenkontrollverfahren gegen die Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Dalbekschlucht" vom 22. Dezember 1994 (GVOBl Schleswig-Holstein 1995, S. 43). Das länglich geschnittene Schutzgebiet ist etwa 66 ha groß und umfaßt im wesentlichen das Tal der Dalbek mit seinen Seitentälern. Der Antragsteller ist Eigentümer von Grundstücken, die durch die Unterschutzstellung betroffen sind. Dazu gehört auch ein 10 m breiter Streifen eines im übrigen als Ackerfläche genutzten Flurstücks.
Das Normenkontrollgericht hat den Antrag, die naturschutzrechtliche Verordnung für nichtig zu erklären, durch Urteil vom 31. Oktober 1995 als unbegründet abgelehnt. Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit der Nichtvorlagebeschwerde.
II.
Die auf §
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