VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 18.11.1996
5 S 432/96
Normen:
BauGB § 7 S. 2 ; NatSchG (Landesnaturschutzgesetz) Baden-Württemberg § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NuR 1997, 248
NVwZ-RR 1998, 99
UPR 1997, 260

Naturschutzrecht: Erstreckung von Naturschutzflächen auf im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen ausgewiesene Grundstücke

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.1996 - Aktenzeichen 5 S 432/96

DRsp Nr. 2007/14045

Naturschutzrecht: Erstreckung von Naturschutzflächen auf im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen ausgewiesene Grundstücke

»1. Stimmt der Träger der Bauleitplanung einer Landschaftsschutzverordnung zu, die Grundstücke in ihren Schutzbereich mit einbezieht, welche im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt sind, ist die Naturschutzbehörde, die dem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hatte, auch ohne eine Veränderung der Sachlage im Sinne des § 7 Satz 2 BauGB nicht durch den entgegenstehenden Flächennutzungsplan an der Schutzgebietsausweisung gehindert. 2. Zur Frage der (ungeprüften) Übernahme eines bestehenden Landschaftsschutzgebiets durch die Naturschutzbehörde in eine Landschaftsschutzverordnung, die ein großflächigeres Gebiet umfaßt. 3. Zum Beleg der Schutzwürdigkeit von Grundstücksflächen in einem Landschaftsschutzgebiet können im Normenkontrollverfahren auch von der Naturschutzbehörde erst nach Erlaß der Landschaftsschutzverordnung erarbeitete fachliche Stellungnahmen herangezogen werden.«

Normenkette:

BauGB § 7 S. 2 ; NatSchG (Landesnaturschutzgesetz) Baden-Württemberg § 22 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Die Antragsteller wenden sich gegen die Einbeziehung ihrer auf Gemarkung in die Verordnung des Regierungspräsidiums über das Landschaftsschutzgebiet vom 16.10.1995.