Die Antragstellerin wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen die Satzung der Antragsgegnerin vom 29.01.2004 zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Antragsgegnerin, bekannt gemacht am 24.02.2004 (Amtsblatt 2004, 382).
Die Satzung enthält eine Präambel, in der es heißt:
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