Die Klägerin verlangt von dem Beklagten die Zahlung von Architektenhonorar einschließlich pauschalierter Nebenkosten und Mehrwertsteuer aus mündlich abgeschlossenen Architektenverträgen. Durch notariellen Vertrag vom 30. Oktober 1985 übernahm die Klägerin von ihrer Mutter, der Alleinerbin ihres am 26. Dezember 1984 verstorbenen Mannes, dessen als Einzelunternehmen geführtes Architektenbüro mit allen Aktiva und Passiva.
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