VGH Baden-Württemberg, vom 19.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 S 2456/03
Neuerlicher Antrag auf Normenkontrolle nach Behebung des zunächst festgestellten Planmangels
BVerwG, Beschluss vom 02.06.2005 - Aktenzeichen 4 BN 19.05
DRsp Nr. 2005/9676
Neuerlicher Antrag auf Normenkontrolle nach Behebung des zunächst festgestellten Planmangels
§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO hindert einen Antragsteller nicht, nach der Behebung des im Normenkontrollverfahren festgestellten Mangels in einem ergänzenden Verfahren erneut Normenkontrollklage zu erheben.