Zu § 649 Satz 2 BGB; §
OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.07.2015 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob bei einem gekündigten Bauvertrag ein kalkuliertes Wagnis neben dem Gewinn eine ersparte Aufwendung darstellt, die sich der Auftragnehmer anrechnen lassen muss.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Wird ein Bauvertrag vom Auftraggeber "frei" gekündigt und verlangt der Auftragnehmer Vergütung für nicht erbrachte Leistungen, muss er sich einen von ihm allgemein einkalkulierten Risikozuschlag (Wagnis) nicht als erspart anrechnen lassen (Abweichung von BGH IBR 1998,
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
Mit Urteil vom 30.01.1997 (IBR 1998,
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