BVerwG - Urteil vom 04.02.1981
8 C 42.81
Normen:
BBauG § 55 Abs. 2; BBauG § 56; BBauG § 57; BBauG § 128 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BBauG § 128 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
BayVBl 1981, 725
ZMR 1981, 278
Vorinstanzen:
VG München - Urteil vom 17.03.980 - 11 3356 II 79,

Nichteinbeziehung des Werts der zugeteilten örtlichen Verkehrsflächen in den Erschließungsaufwand; Voraussetzungen für die Annahme einer Bereitstellung von Grundstücken für Erschließungsanlagen

BVerwG, Urteil vom 04.02.1981 - Aktenzeichen 8 C 42.81

DRsp Nr. 2009/19459

Nichteinbeziehung des Werts der zugeteilten örtlichen Verkehrsflächen in den Erschließungsaufwand; Voraussetzungen für die Annahme einer Bereitstellung von Grundstücken für Erschließungsanlagen

1. Die Gemeinde darf den Wert der ihr im Umlegungsverfahren nach § 55 Abs. 2 BBauG zugeteilten örtlichen Verkehrsflächen weder nach § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBauG noch nach § 128 Abs. 1 Satz 2 BBauG in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einbeziehen. Dies gilt jedenfalls, wenn die Verteilungsmasse nach dem Verhältnis der Werte (§ 57 BBauG) verteilt worden ist. 2. Eine Bereitstellung von Grundstücken für Erschließungsanlagen aus dem Vermögen der Gemeinde im Sinne des § 128 Abs. 1 Satz 2 BBauG ist nur dann gegeben, wenn die Gemeinde Grundstücke aus ihrem Fiskalvermögen zur Verfügung stellt.

Normenkette:

BBauG § 55 Abs. 2; BBauG § 56; BBauG § 57;