LG Köln, vom 06.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 22 O 254/00
Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Bauträgermodell
OLG Köln, Urteil vom 06.11.2003 - Aktenzeichen 8 U 44/03
DRsp Nr. 2004/20182
Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Bauträgermodell
1. Zur Nichtigkeit des mit einem Steuerberater bzw. einer Steuerberatungsgesellschaft abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages über die Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Bauträgermodell wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz.2. Im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung steht dem Auftragnehmer - unbeschadet der Vorschrift des § 817 Satz 2 BGB - für die erbrachte Tätigkeit grundsätzlich ein eigener Wertersatzanspruch in Höhe der üblichen, hilfsweise der angemessenen Vergütung zu, die in der Regel der Vergütung für einen Rechtsanwalt nach den Vorschriften der BRAGO entspricht.