SchlHOLG - Urteil vom 17.05.2000
9 U 120/98
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1 ; GKG (1975) § 8 ; GKG (2004) § 21 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ; ZPO § 227 Abs. 4 § 538 § 540 ; LRNiederschlagung der Gerichtskosten wegen falscher Sachbehandlung;
Fundstellen:
BauR 2003, 1602

Niederschlagung der Gerichtskosten wegen falscher Sachbehandlung

SchlHOLG, Urteil vom 17.05.2000 - Aktenzeichen 9 U 120/98

DRsp Nr. 2004/18264

Niederschlagung der Gerichtskosten wegen falscher Sachbehandlung

1. Zur Verpflichtung des Gerichts, einem Antrag auf sechswöchige Vertagung zur Erstellung einer prüfbaren Schlussrechnung stattzugeben, wenn das bisherige Verfahren insgesamt sieben Jahre gedauert, von denen zwei Jahre allein auf die Erstellung eines Sachverständigengutachtens gewartet wurde. 2. In einer derartigen Konstellation wären die Gerichtskosten bei zutreffender Sachbehandlung nicht entstanden, so dass sie gem. § 8 GKG nicht zu erheben sind.

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1 ; GKG (1975) § 8 ; GKG (2004) § 21 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG) ; ZPO § 227 Abs. 4 § 538 § 540 ; LRNiederschlagung der Gerichtskosten wegen falscher Sachbehandlung;
Fundstellen
BauR 2003, 1602