Die Antragsteller greifen den im Tenor genannten Bebauungsplan im Wesentlichen mit der Begründung an, der an seiner Ostseite festgesetzte Bauteppich rücke so nahe an ihr Grundstück heran, dass die Ausnutzung der Planfestsetzungen das Erscheinungsbild ihres denkmalgeschützten Gebäudes beeinträchtigen werde.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|