I.
Die Antragsteller sind Eigentümer eines mit einem Zweifamilienhaus bebauten Grundstücks. Mit ihrem Normenkontrollantrag wenden sie sich gegen eine Klarstellungs- und Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB der Antragsgegnerin, durch die die Bebauung eines Nachbargrundstücks zugelassen wird. Ihr Antrag wurde als unzulässig verworfen; die Kosten des Verfahrens wurden den Antragstellern als Gesamtschuldnern auferlegt. Mit der Beschwerde begehren die Antragsteller die Zulassung der Revision.
II.
Die Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie nicht den Anforderungen des §
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