OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 21.12.2005
4 U 168/04
Normen:
BeurkG § 54a ; BGB § 134 § 641 (a.F.) ; BNotO § 19 Abs. 1 § 23 § 24 ; MaBV § 3 Abs. 2 § 12 ;
Vorinstanzen:
LG Limburg, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 385/01

Notarhaftung wegen Amtspflichtverletzungen bei der Erledigung von Treuhandaufträgen im Zusammenhang mit Gewährung von Darlehen an Käufer von Eigentumswohnungen

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.12.2005 - Aktenzeichen 4 U 168/04

DRsp Nr. 2006/8288

Notarhaftung wegen Amtspflichtverletzungen bei der Erledigung von Treuhandaufträgen im Zusammenhang mit Gewährung von Darlehen an Käufer von Eigentumswohnungen

»1. Auslegung der Treuhandauflage "Sicherstellung der Eigentumsumschreibung" der finanzierenden Bank als Übernahme der kaufvertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen. 2. Zu den Folgen der Unwirksamkeit einer Auszahlungsregelung im Grundstückskaufvertrag wegen Verstosses gegen § 3 II MaBV auf die Auszahlungsanweisung der finanzierenden Bank an den Notar im Rahmen eines erteilten Treuhandauftrages.«

Normenkette:

BeurkG § 54a ; BGB § 134 § 641 (a.F.) ; BNotO § 19 Abs. 1 § 23 § 24 ; MaBV § 3 Abs. 2 § 12 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin verlangt von dem beklagten Notar Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzungen bei der Erledigung von Treuhandaufträgen, die sie dem Beklagten im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen an verschiedene Käufer zur Finanzierung des Erwerbs von noch zu sanierenden Eigentumswohnungen erteilt hatte.

Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des Urteils des Landgerichts Limburg vom 06.07.2004 Bezug genommen.