I.
Die Klägerin verlangt von dem beklagten Notar Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzungen bei der Erledigung von Treuhandaufträgen, die sie dem Beklagten im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen an verschiedene Käufer zur Finanzierung des Erwerbs von noch zu sanierenden Eigentumswohnungen erteilt hatte.
Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des Urteils des Landgerichts Limburg vom 06.07.2004 Bezug genommen.
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