OLG Brandenburg - Beschluss vom 11.12.2007
Verg W 6/07
Normen:
GWB § 128 Abs. 4 Satz 2 ;
Vorinstanzen:
VK des Landes Brandenburg - 1 VK 13/07 - 16.05.2007,

Notwendige Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch den öffentlichen Auftraggeber in einem Vergabenachprüfungsverfahren

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.12.2007 - Aktenzeichen Verg W 6/07

DRsp Nr. 2008/2010

Notwendige Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch den öffentlichen Auftraggeber in einem Vergabenachprüfungsverfahren

In einem Vergabenachprüfungsverfahren, in dem sich die Streitpunkte auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazu gehörenden Vergaberegeln konzentrieren, hat der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis zu organisieren und benötigt daher keinen anwaltlichen Bevollmächtigten.

Normenkette:

GWB § 128 Abs. 4 Satz 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Auftraggeberin ist eine GmbH, die sich der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft widmet. Ihre alleinige Gesellschafterin ist die Landeshauptstadt P....

Die Auftraggeberin schrieb Bodenbelagsarbeiten im Rahmen eines Neubaus im Offenen Verfahren europaweit aus. Nebenangebote waren zugelassen. In einem Formblatt, das Bestandteil der Verdingungsunterlagen war, wies die Auftraggeberin darauf hin, dass Nebenangebote die in der Anlage EVM Erg Neb-247EG genannten Mindestanforderungen erfüllen müssten. Diese Anlage war jedoch nicht Bestandteil der Verdingungsunterlagen.

Die Antragstellerin gab ein Haupt- und ein Nebenangebot ab. Mit ihrem Hauptangebot lag sie preislich auf Platz 2, das Nebenangebot lag unter demjenigen des preisgünstigsten Bieters.