OLG Koblenz - Beschluss vom 22.09.1998
14 W 645/98
Normen:
ZPO § 91 ;
Fundstellen:
AGS 2000, 162
AGS 2000, 56
NZBau 2000, 29
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 15.07.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 532/95

Notwendigkeit eines Privatgutachtens zur Erfüllung der Darlegungslast

OLG Koblenz, Beschluss vom 22.09.1998 - Aktenzeichen 14 W 645/98

DRsp Nr. 1999/10901

Notwendigkeit eines Privatgutachtens zur Erfüllung der Darlegungslast

»Die Partei ist befugt, ausnahmsweise einen Privatgutachter zuzuziehen, wenn sie nur so ihrer Darlegungslast entsprechen kann. Die Notwendigkeit der Zuziehung eines Gutachters durch den Beklagten ist nicht dann schon zu verneinen, wenn es später aus einem formalen Grund zur Klageabweisung kommt, es sei denn, die Prozessentscheidung gestützt auf diesen Punkt ist von Anfang an evident.«

Normenkette:

ZPO § 91 ;

Gründe:

Das zulässige Rechtsmittel ist nicht begründet. Denn das Landgericht hat dem Beklagten zu Recht einen Anspruch auf Erstattung der Privatgutachterkosten zuerkannt.