Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem auf die mündliche Verhandlung vom 20. September 2017 ergangenen Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 3 000 € festgesetzt.
Die auf §
I. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung nach §
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