Nutzungsänderung der Betriebshalle eines Gartenbaubetriebs)
OVG Hamburg, Urteil vom 25.11.1999 - Aktenzeichen 2 Bf 7/97
DRsp Nr. 2001/9846
Nutzungsänderung der Betriebshalle eines Gartenbaubetriebs)
»Die Nutzungsänderung der Betriebshalle eines Gartenbaubetriebs im Außenbereich wird durch § 35 Abs. 4 Nr. 1BauGB in der seit dem 1. Januar 1998 geltenden Fassung des BauROG nicht erleichtert; die Halle ist kein "Gebäude im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 " BauGB.«