OLG Celle - Urteil vom 22.11.2000
2 U 98/00
Normen:
BGB § 280 Abs. 1 § 556 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2001, 68
Vorinstanzen:
LG Verden, - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 1/98

Obhutspflichten des Mieters eines Baufahrzeugs

OLG Celle, Urteil vom 22.11.2000 - Aktenzeichen 2 U 98/00

DRsp Nr. 2004/8034

Obhutspflichten des Mieters eines Baufahrzeugs

1. Der Mieter eines Fahrzeugs hat dieses gegen Diebstahl zu sichern. 2. Ein Gabelstapler, der keine abgeschlossene Kabine hat und dessen sämtliche Armaturen freiliegen, ist durch das Abziehen des Zündschlüssels nicht ausreichend gegen eine Entwendung gesichert. 3. Der gewerbliche Mieter von Kraftfahrzeugen ist nicht gehalten, den Mieter darauf hinzuweisen, dass eine Fahrzeugversicherung gegen Diebstahl nicht im Vertragsumfang enthalten, sondern gesondert abzuschließen ist.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1 § 556 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg.