OLG Celle, Urteil vom 22.11.2000 - Aktenzeichen 2 U 98/00
DRsp Nr. 2004/8034
Obhutspflichten des Mieters eines Baufahrzeugs
1. Der Mieter eines Fahrzeugs hat dieses gegen Diebstahl zu sichern. 2. Ein Gabelstapler, der keine abgeschlossene Kabine hat und dessen sämtliche Armaturen freiliegen, ist durch das Abziehen des Zündschlüssels nicht ausreichend gegen eine Entwendung gesichert.3. Der gewerbliche Mieter von Kraftfahrzeugen ist nicht gehalten, den Mieter darauf hinzuweisen, dass eine Fahrzeugversicherung gegen Diebstahl nicht im Vertragsumfang enthalten, sondern gesondert abzuschließen ist.