VG Neustadt a.d.W., vom 25.02.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 35/80
OVG Rheinland-Pfalz, vom 15.12.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 54/81
Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche Überprüfung der Planrechtfertigung
BVerwG, vom 06.12.1985 - Aktenzeichen 4 C 59.82
DRsp Nr. 1992/5618
Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche Überprüfung der Planrechtfertigung
1. Die Planfeststellung ist nur dann rechtmäßig, wenn das Vorhaben aus Gründen des Gemeinwohls objektiv erforderlich ist (Planrechtfertigung).2. Die gerichtliche Überprüfung der Planrechtfertigung ist nicht grundsätzlich, sondern nur hinsichtlich einzelner Faktoren beschränkt, etwa soweit künftige Entwicklungen durch Prognosen gestützt oder soweit einem verkehrmäßigen Aufschließungsbedarf landesplanerische Vorgaben zugrunde gelegt werden.