Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 19.10.2005 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Stralsund -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 833,40 nebst Jahreszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2001 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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