Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller, eine seit dem 14.11.2017 nach § 3 UmwRG anerkannte Natur- und Umweltschutzvereinigung, begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von elf Windenergieanlagen (im Folgenden: WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde XXX.
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