I. Die Kläger nehmen den Beklagten als ehemaligen Geschäftsführer einer insolventen GmbH (künftig: Gemeinschuldnerin) wegen rechtswidriger Verwendung von Baugeld auf Schadensersatz in Anspruch.
II. Die Gemeinschuldnerin hatte von den Eheleuten L. den Auftrag erhalten, als Generalunternehmerin den Neubau eines Pflegeheims zu errichten. Die Kläger haben als Subunternehmer die Elektroarbeiten für die Gemeinschuldnerin ausgeführt.
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