OLG München - Urteil vom 20.05.1999
1 U 6221/98
Normen:
GG Art. 14 ;
Fundstellen:
OLGR-München 2001, 323
Vorinstanzen:
LG München II - 2 AO 689/93,

Öffentliches Baurecht - enteignender Eingriff - qualifizierter Bebauungsplan - Erschließungspflicht - wirtschaftliche Unmöglichkeit der Erschließung

OLG München, Urteil vom 20.05.1999 - Aktenzeichen 1 U 6221/98

DRsp Nr. 2001/13068

Öffentliches Baurecht - enteignender Eingriff - qualifizierter Bebauungsplan - Erschließungspflicht - wirtschaftliche Unmöglichkeit der Erschließung

»1. Erfolgt in Bezug auf ein bereits gemäß §§ 34 oder 35 BBauG bzw. BauGB für ein Grundstück gegebenes Baurecht eine Einschränkung der Bebaubarkeit durch den Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplans, verdichtet sich nach gewisser Zeit die Erschließungslast der Gemeinde zu einer Erschließungspflicht, falls ein längeres Absehen von der Durchführung der Erschließung treuwidrig wäre. In diesem Fall kann ein entschädigungspflichtiger, enteignender Eingriff vorliegen.2. Dem Vorwurf treuwidrigen Verhaltens ist die Gemeinde allerdings nicht ausgesetzt, falls es ihr aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, eine Erschließungsanlage herzustellen und auch ein Dritter kein zumutbares Angebot abgibt, die Erschließung vorzunehmen bzw. zu finanzieren.«

Normenkette:

GG Art. 14 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt Entschädigung aus enteignungsgleichem Eingriff wegen faktischer Bausperre.