I. Der Kläger hat beim Landgericht München I gegen eine in München ansässige GmbH (Beklagte zu 1) sowie gegen eine Baufirma mit Sitz in Bayreuth (Beklagte zu 2) als Gesamtschuldner eine Klageschrift wegen Schadensersatzleistung in Höhe von 41 250 DM eingereicht. Darin trägt er vor, er habe gemäß notariellem Vertrag vom 8.12.1995 in einer von der Beklagten zu 2 zu errichtenden Wohnanlage in der Nähe von Potsdam, durch Vermittlung der Beklagten zu 1 eine Eigentumswohnung zum Kaufpreis von 275 000 DM erworben.
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