Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten aus einem MietverhältnisBindungswirkung einer Verweisung
OLG Hamm, Beschluss vom 19.11.2018 - Aktenzeichen 32 SA 47/18
DRsp Nr. 2019/674
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten aus einem MietverhältnisBindungswirkung einer Verweisung
Ein Verweisungsbeschluss kann unverbindlich sein, wenn das verweisende Amtsgericht seine ausschließliche Zuständigkeit gemäß § 29aZPO nicht zur Kenntnis nimmt. § 29aZPO erfasst auch "sekundäre" Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten aus einem Mietverhältnis, u.a. einen etwaigen Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung der mietvertraglichen Nebenpflicht, einen Drittverkauf bei Bestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechts des Mieters mitzuteilen.