Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer Mängel
BGH, Urteil vom 08.04.1994 - Aktenzeichen V ZR 178/92
DRsp Nr. 1995/459
Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer Mängel
Keine - im Rahmen der Mängelhaftung anzunehmende - Pflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks, den Käufer über ohne weiteres erkennbare Mängel (hier: Mauer-Durchfeuchtungen) aufzuklären.