OLG Bamberg - Urteil vom 06.10.1999 (3 U 66/97) - DRsp Nr. 2000/1496
OLG Bamberg, Urteil vom 06.10.1999 - Aktenzeichen 3 U 66/97
DRsp Nr. 2000/1496
»1. Die Ankündigung des Unternehmers in einem Prospekt, bei Errichtung eines Fertighauses nur "umweltfreundliche Materialien" zu verwenden, enthält keine Zusicherung einer Eigenschaft des Hauses (formaldehydfreie Raumluft).2. Formaldehyd in der Raumluft eines Fertighauses, das von Baumaterialien an die Raumluft abgegeben wird, aber zu keiner höheren Konzentration als 0,1 ppm führt, stellt keinen Mangel i.S. der werkvertraglichen Gewährleistungsvorschriften dar.«