OLG Brandenburg - Beschluss vom 19.07.2000
8 SchH 4/00
Normen:
ZPO § 1025 ff. ;

OLG Brandenburg - Beschluss vom 19.07.2000 (8 SchH 4/00) - DRsp Nr. 2005/3018

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2000 - Aktenzeichen 8 SchH 4/00

DRsp Nr. 2005/3018

Normenkette:

ZPO § 1025 ff. ;

Gründe:

I.

Am 13.03.1996 schlossen die Antragsgegnerin - eine Gesellschaft italienischen Rechts mit Sitz in .../B... (Italien) - als Auftraggeberin und der Antragsteller - ein deutscher Unternehmer mit Sitz in W... - als Auftragnehmer einen "VOB-Bauvertrag" über die kompletten Dachdeckungs- und Dachklempnerarbeiten für das Bauvorhaben "44 Reihenhäuser in Z..., T... Weg". Die Vertragsurkunde ist in deutscher Sprache abgefasst. Sie sieht u. a. die Geltung der VOB/B sowie "Besondere Vertragsbedingungen" vor. Die Vergütung ist in DM vereinbart.