OLG Bremen vom 14.11.1996
2 U 75/96
Normen:
BGB § 1004 ; HOAI §§ 62, 4 Abs. 2 ; UWG § 1 ;
Fundstellen:
BauR 1997, 499
wrp 1997, 196

OLG Bremen - 14.11.1996 (2 U 75/96) - DRsp Nr. 1998/2904

OLG Bremen, vom 14.11.1996 - Aktenzeichen 2 U 75/96

DRsp Nr. 1998/2904

1. Eine Aufforderung an einen Ingenieur zur Abgabe eines Festpreisangebots für Grundleistungen bei der Tragwerksplanung ist wettbewerbswidrig, wenn Angaben über die anrechenbaren Kosten nicht enthalten sind, weil sie die Abgabe von zu niedrigen, nicht an der HOAI ausgerichteten Angeboten provoziert. 2. Dies gilt ebenso für die Formulierung "Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI ", da der Eindruck erweckt wird, die Adressaten stünden sich mit ihrem Angebot besser, wenn sie es mit der HOAI nicht so genau nähmen.

Normenkette:

BGB § 1004 ; HOAI §§ 62, 4 Abs. 2 ; UWG § 1 ;
Fundstellen
BauR 1997, 499
wrp 1997, 196