OLG Bremen vom 23.02.1996
4 U 7/95
Normen:
BGB §§ 644, 645 ; VOB/B § 4 Nr. 5, § 7;
Fundstellen:
BauR 1997, 1045

OLG Bremen - 23.02.1996 (4 U 7/95) - DRsp Nr. 1998/2905

OLG Bremen, vom 23.02.1996 - Aktenzeichen 4 U 7/95

DRsp Nr. 1998/2905

Erteilt der Auftraggeber dem nachfolgenden Unternehmer bestimmte Weisungen, die dazu führen, daß die Leistung des Auftragnehmers gefährdet und schließlich beschädigt oder zerstört wird, so trifft ihn die alleinige Verantwortlichkeit für diesen Bereich der Baumaßnahmen. Dem Auftragnehmer steht daher abweichend von der Regel des § 644 Abs. 1 S. 1 BGB auch schon vor förmlicher Abnahme des Werks ein Anspruch auf die volle Vergütung zu.

Normenkette:

BGB §§ 644, 645 ; VOB/B § 4 Nr. 5, § 7;
Fundstellen
BauR 1997, 1045