OLG Bremen - 29.08.1994 (2 U 50/94) - DRsp Nr. 1998/2537
OLG Bremen, vom 29.08.1994 - Aktenzeichen 2 U 50/94
DRsp Nr. 1998/2537
Ein Vorvertrag ist grundsätzlich nicht hinreichend bestimmt und damit unwirksam, wenn er keine Preisabrede enthält oder diese mangels einer aufschiebenden Bedingung entfällt. Ausnahmsweise kann ein Vorvertrag auch ohne Preisabrede wirksam sein, wenn sich die Parteien über die Art und Weise der Preiskalkulation einig und die Elemente der Preiskalkulation bestimmbar sind.