OLG Bremen vom 29.08.1994
2 U 50/94
Normen:
BGB § 631 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1995, 1453

OLG Bremen - 29.08.1994 (2 U 50/94) - DRsp Nr. 1998/2537

OLG Bremen, vom 29.08.1994 - Aktenzeichen 2 U 50/94

DRsp Nr. 1998/2537

Ein Vorvertrag ist grundsätzlich nicht hinreichend bestimmt und damit unwirksam, wenn er keine Preisabrede enthält oder diese mangels einer aufschiebenden Bedingung entfällt. Ausnahmsweise kann ein Vorvertrag auch ohne Preisabrede wirksam sein, wenn sich die Parteien über die Art und Weise der Preiskalkulation einig und die Elemente der Preiskalkulation bestimmbar sind.

Normenkette:

BGB § 631 ;
Fundstellen
NJW-RR 1995, 1453