OLG Bremen - Beschluß vom 30.10.1998
2 W 100/98
Normen:
BGB § 648 ; ZPO §§ 114, 794 Abs. 1 Nr. 5 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1999, 963
OLGReport-Bremen 1999, 69

OLG Bremen - Beschluß vom 30.10.1998 (2 W 100/98) - DRsp Nr. 1999/7975

OLG Bremen, Beschluß vom 30.10.1998 - Aktenzeichen 2 W 100/98

DRsp Nr. 1999/7975

»Unterwirft sich ein Bauherr in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen wegen der in dieser Urkunde umschriebenen Werklohnforderung des Bauunternehmers, so kann er sich gegenüber dessen Klage auf Einwilligung in die Eintragung einer Sicherungshypothek wegen eben dieser Forderung nicht mit Erfolg mit dem bloßen Hinweis verteidigen, das Bauwerk sei mangelhaft errichtet oder es sei aus von dem Bauunternehmer zu vertretenden Gründen von diesem nicht vollendet worden.«

Normenkette:

BGB § 648 ; ZPO §§ 114, 794 Abs. 1 Nr. 5 ;
Fundstellen
NJW-RR 1999, 963
OLGReport-Bremen 1999, 69