OLG Celle - 04.06.1997 (6 U 186/96) - DRsp Nr. 1998/2906
OLG Celle, vom 04.06.1997 - Aktenzeichen 6 U 186/96
DRsp Nr. 1998/2906
»Einer Bürgschaft, mit der sich der Bürge für die vertragsgemäße Ausführung der Bauhauptleistung und für etwaige Gewährleistungsansprüche der Gläubiger für nicht mangelfreie Herstellung verbürgt, kann regelmäßig nicht entnommen werden, daß der Bürge auch das bei Abschlagszahlungen auf Bauwerke stets vorhandene Überzahlungsrisiko als Bürge übernehmen wollte.«