OLG Celle vom 20.12.1985
4 U 17/85
Normen:
BGB § 883 ;
Fundstellen:
DRsp I(150)280b-c
WM 1986, 569

OLG Celle - 20.12.1985 (4 U 17/85) - DRsp Nr. 1992/7647

OLG Celle, vom 20.12.1985 - Aktenzeichen 4 U 17/85

DRsp Nr. 1992/7647

b-c. Reichweite der Sicherungswirkung einer Vormerkung (hier: zur Sicherung des Rückauflassungsanspruchs); (c) Erstreckung auf Verfügungen über die Feuerversicherungssumme aus der Gebäudeversicherung.

Normenkette:

BGB § 883 ;

Der Rechtsvorgänger der Kl. hatte im Jahre 1977 sein Hausgrundstück an die Eheleute E. veräußert und dabei eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Kl. ins Grundbuch eintragen lassen. Im folgenden Jahr wurden zwei Grundschulden für die Bekl. eingetragen. 1982 brannte das Haus ab. 1983 zahlte der Gebäudeversicherer einen Geldbetrag als Feuerversicherungssumme an die Bekl. aus, den die Kl. Ä nach Geltendmachung des Rückübertragungsanspruchs und nach ihrer Eintragung als Eigentümerin (1984) Ä nunmehr herausverlangt.