OLG Celle - 26.03.1997 (6 U 144/95) - DRsp Nr. 1998/2907
OLG Celle, vom 26.03.1997 - Aktenzeichen 6 U 144/95
DRsp Nr. 1998/2907
»1. Die Abnahmefiktion des § 12 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B greift nicht ein, wenn der AN zuvor seinen Willen, die Abnahme zu verweigern, erklärt hat.2. Der AG verhält sich nicht treuwidrig, wenn er sich den Nachbesserungsvorschlägen einzelner Subunternehmer des AN verschließt, sofern der AN nicht zuvor ein Gesamtkonzept für die Nachbesserung der betreffenden Gewerke und Terminvorschlägen hinsichtlich jedes einzelnen Gewerkes vorher übersendet.«