OLG Celle - Beschluß vom 03.12.1997 (22 W 106/97) - DRsp Nr. 1999/10379
OLG Celle, Beschluß vom 03.12.1997 - Aktenzeichen 22 W 106/97
DRsp Nr. 1999/10379
Zahlt der Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens den Vorschuß für die Auslagen des Sachverständigen nicht ein, sind ihm auf Antrag des Antragsgegners die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.