OLG Celle - Urteil vom 07.05.1998
22 U 95/97
Normen:
BGB § 242 ;
Fundstellen:
BauR 1998, 1265

OLG Celle - Urteil vom 07.05.1998 (22 U 95/97) - DRsp Nr. 1999/5454

OLG Celle, Urteil vom 07.05.1998 - Aktenzeichen 22 U 95/97

DRsp Nr. 1999/5454

Gehen die Vertragsparteien bei Vertragsabschluß irrig davon aus, daß die vereinbarten Preise einen abzuziehenden Rabatt noch nicht enthalten, ist dies aber der Fall, so kann der Auftragnehmer nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage verlangen, daß die geschuldete Vergütung erhöht wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn feststeht, daß der Besteller die bestellte Leistung auch zu den höheren Preisen in Auftrag gegeben hätte, wovon auszugehen ist, wenn die vereinbarten Preise lediglich ein Viertel des Listenpreises darstellen.

Normenkette:

BGB § 242 ;
Fundstellen
BauR 1998, 1265