OLG Celle - Urteil vom 09.05.1996
14 U 21/95
Normen:
BGB § 276 ; VOB/A § 24 Nr. 3, § 26 Nr. 1 lit. c;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 1996, 158
ZfBR 1997, 40
Vorinstanzen:
LG Hannover,

OLG Celle - Urteil vom 09.05.1996 (14 U 21/95) - DRsp Nr. 1998/3131

OLG Celle, Urteil vom 09.05.1996 - Aktenzeichen 14 U 21/95

DRsp Nr. 1998/3131

»1. Hätte der benachteiligte Bieter bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten müssen, kann er im Rahmen eines auf c.i.c. gestützten Schadensersatzanspruchs auch das positive Interesse ersetzt verlangen. 2. Für die erfolgreiche Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs aus c.i.c. besteht nicht das Erfordernis, daß der Zuschlag "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" erteilt worden wäre. 3. Die Verhandlung des öffentlichen Auftraggebers über Pauschalfestpreise nach Eröffnung von Einheitspreisangeboten verstößt gegen § 24 Nr. 3 VOB/A

Normenkette:

BGB § 276 ; VOB/A § 24 Nr. 3, § 26 Nr. 1 lit. c;

Tatbestand: