OLG Celle - Urteil vom 12.07.2000 (9 U 31/00) - DRsp Nr. 2001/4979
OLG Celle, Urteil vom 12.07.2000 - Aktenzeichen 9 U 31/00
DRsp Nr. 2001/4979
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»Der Gerüstbauer darf davon ausgehen, daß die am Bau tätigen Unternehmen, die ständig mit Gerüsten umzugehen haben, die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen selbst kennen und ihre Mitarbeiter selbst instruieren.«