OLG Celle - Urteil vom 27.12.1994 (16 U 48/94) - DRsp Nr. 1996/29140
OLG Celle, Urteil vom 27.12.1994 - Aktenzeichen 16 U 48/94
DRsp Nr. 1996/29140
An die Stelle einer Schlußzahlung nach § 16 Nr. 3 Abs. 2VOB/B kann die Ablehnung weiterer Zahlungen gem. § 16 Nr. 3 Abs. 3VOB/B treten. Für den Fall, daß eine Schlußzahlung geleistet wird (§ 16 Nr. 3 Abs. 2VOB/B) schreibt § 16 Nr. 3 Abs. 3VOB/B einen Hinweis darauf vor, daß der Auftragnehmer mit weiteren Forderungen ausgeschlossen wird, wenn er sich diese nicht gem. § 16 Nr. 3 Abs. 5VOB/B vorbehält. Nach Auffassung des OLG Celle muß ein Hinweis auf die Ausschlußwirkung bei einer schlichten Schlußzahlungserklärung auch erfolgen, um die Ausschlußwirkungen herbeizuführen.