OLG Düsseldorf - 04.06.1993 (22 U 13/93) - DRsp Nr. 1997/2295
OLG Düsseldorf, vom 04.06.1993 - Aktenzeichen 22 U 13/93
DRsp Nr. 1997/2295
Der nach § 635BGB schadensersatzpflichtige Unternehmer hat nicht für Schäden einzustehen, die ein von dem Besteller mit der Schadensbehebung beauftragter Drittunternehmer durch ungewöhnlich grobes Fehlverhalten verursacht.