OLG Düsseldorf - 05.03.1993 (22 U 220/92) - DRsp Nr. 1996/16718
OLG Düsseldorf, vom 05.03.1993 - Aktenzeichen 22 U 220/92
DRsp Nr. 1996/16718
Bezieht sich der Auftraggeber bei der Bekanntmachung einer beschränkten Ausschreibung ausdrücklich auf die VOB, ist er gegenüber den Bietern kraft Selbstbindung zur Einhaltung der Regeln der VOB/A verpflichtet. Hebt der Auftraggeber die Ausschreibung ohne berechtigten Grund auf, so scheidet eine Schadensersatzpflicht wegen Verschuldens bei Vertragsschluß gegenüber dem Bieter mit dem preislich niedrigsten Angebot gleichwohl aus, wenn dieser trotz wiederholter Aufforderung seine Qualifikation nicht ausreichend nachgewiesen hat.