OLG Düsseldorf vom 07.10.1987
19 U 13/87
Normen:
VOB/B § 4;
Fundstellen:
BauR 1988, 478

OLG Düsseldorf - 07.10.1987 (19 U 13/87) - DRsp Nr. 1998/2569

OLG Düsseldorf, vom 07.10.1987 - Aktenzeichen 19 U 13/87

DRsp Nr. 1998/2569

Bei mangelhafter Vorleistung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer nur dann ein Kündigungsrecht nach § 9 Nr. 1 a VOB/B, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, daß wegen der Vormängel die Werkleistung des Auftragnehmers mangelhaft sein wird oder zu einem erheblichen Schadenseintritt führen wird und der Auftraggeber sich weigert, geeignete Abhilfe zu schaffen.

Normenkette:

VOB/B § 4;
Fundstellen
BauR 1988, 478