OLG Düsseldorf - 07.11.1989 (4 U 69/88) - DRsp Nr. 1996/16763
OLG Düsseldorf, vom 07.11.1989 - Aktenzeichen 4 U 69/88
DRsp Nr. 1996/16763
Wer ein von einem anderen Unternehmer hergestelltes Produkt unter seinem Namen vertreibt und zudem in einer von ihm stammenden Gebrauchsanweisung über die Produktverwendung informiert, ist selbst Träger der Instruktionspflichten.