OLG Düsseldorf - 08.07.1987 (19 U/86) - DRsp Nr. 1998/2571
OLG Düsseldorf, vom 08.07.1987 - Aktenzeichen 19 U/86
DRsp Nr. 1998/2571
Hat sich der Auftraggeber in den Vertragsbedingungen das Recht vorbehalten, einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses entfallen zu lassen, so ist er nicht berechtigt, diese Leistungsteile selbst auszuführen. In der Erklärung des Auftraggebers, einzelne Leistungsteile unter entsprechender Kürzung der vereinbarten Vergütung selbst auszuführen, liegt keine Teilkündigung des Werkvertrages, sondern ein Angebot auf Vertragsänderung, daß der Auftragnehmer nicht verpflichtet ist, anzunehmen.