OLG Düsseldorf - 10.07.1979 (21 U 32/79) - DRsp Nr. 1998/2590
OLG Düsseldorf, vom 10.07.1979 - Aktenzeichen 21 U 32/79
DRsp Nr. 1998/2590
Wenn der Auftraggeber die Rechtsstellung aus § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B erlangt hat, kann der Auftragnehmer sein Nachbesserungsrecht gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B grundsätzlich nur noch mit Zustimmung des Auftraggebers ausüben. Die nachträglich erklärte Bereitschaft zur Nachbesserung beseitigt regelmäßig nicht die bereits zu Gunsten des Auftraggebers entstandenen Rechte aus § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B.