OLG Düsseldorf - 11.07.1996 (5 U 18/96) - DRsp Nr. 1998/2926
OLG Düsseldorf, vom 11.07.1996 - Aktenzeichen 5 U 18/96
DRsp Nr. 1998/2926
»1. Übernimmt der Auftragnehmer über die Ausführung einer ihm übertragenen Werkleistung hinaus auch die Planung, die sonst von einem Architekten zu leisten wäre, so ist es seine Aufgabe, alle Ermittlungen vorzunehmen, die aus fachlicher Sicht erforderlich sind, um eine mängelfreie Werkleistung sicherzustellen.2. § 4 Nr. 3 VOB/B (Prüfungs- und Anzeigepflicht des Auftragnehmers) ist nur anzuwenden, wenn der Auftragnehmer dasjenige ausführt, was ihm vom Auftraggeber vorgeschrieben worden ist.«