OLG Düsseldorf vom 14.07.1981
20 U 26/81
Normen:
BGB § 632 ; MaBV ;
Fundstellen:
BauR 1982, 168

OLG Düsseldorf - 14.07.1981 (20 U 26/81) - DRsp Nr. 1996/16860

OLG Düsseldorf, vom 14.07.1981 - Aktenzeichen 20 U 26/81

DRsp Nr. 1996/16860

Vollständige Fertigstellung ist gegeben, wenn die Bauleistung funktionell soweit fertiggestellt ist, das sie ungehindert in bestimmungsgemäßen Gebrauch genommen werden kann. Das Fehlen unbedeutender Leistungsteile schließt die Fertigstellung nicht aus.

Normenkette:

BGB § 632 ; MaBV ;

Hinweise:

Von der Makler- und Bauträgerverordnung abweichende Zahlungsvereinbarungen zum Nachteil des Erwerbers sind unwirksam.

Fundstellen
BauR 1982, 168