OLG Düsseldorf vom 17.09.1993
22 U 193/92
Normen:
BGB § 639 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1995, 532
OLGReport-Düsseldorf 1994, 144

OLG Düsseldorf - 17.09.1993 (22 U 193/92) - DRsp Nr. 1996/16710

OLG Düsseldorf, vom 17.09.1993 - Aktenzeichen 22 U 193/92

DRsp Nr. 1996/16710

Die Hemmung der Verjährung gem. § 639 Abs. 2 BGB beginnt, falls der grundsätzlich entscheidende Zeitpunkt der Einverständniserklärung des Bestellers nicht feststellbar ist, mit dem - ersten - Mängelbeseitigungsversuch. Der bloßen tatsächlichen Beendigung von Mängelbeseitigungsarbeiten kann zumindest dann, wenn damit gerechnet werden muß, daß die Nachbesserungsversuche sich im Ergebnis als erfolglos erweisen, nicht ohne weiteres die Erklärung entnommen werden, der Mangel sei beseitigt oder die Fortsetzung der Beseitigung werde verweigert.

Normenkette:

BGB § 639 Abs. 2 ;

Hinweise:

Hinweis zu A

Zur Verjährungshemmung bei Untersuchung von Straßenschäden: BGH, NJW-RR 1994, 857.

Fundstellen
NJW-RR 1995, 532
OLGReport-Düsseldorf 1994, 144